Informationen im Bereich Schaf/Ziege

Meldungen im Bereich Schaf/Ziege

1. Höchstbesatzmeldung jährlich zum 01.01. bei der Tierseuchenkasse

2. Stichtagsmeldungen jährlich zum 01.01. in der HIT-Datenbank (Meldung nur eigenständig über Tierhalter möglich!)

3. Führen eines "handschriftlichen"  Bestandsregisters (Vorlage)

4. Übernahmemeldungen in der HI-Tier

5. Abgangsmeldungen in der HI-Tier (ab 01.08.2023)

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Ohrmarkennummern in der HIT hinterlegen können.


Seit dem 01.01.2016 sind die Ohrmarken für bestellende Betriebe kostenpflichtig. (Zum Hintergrund.)

Es stehen Ohrmarken verschiedener Hersteller zur Auswahl:

Allflex    Caisley    Datamars    Gepe    Hauptner-Herberholz    Schippers

Bitte beachten: Bestellungenkönnen nur noch schriftlich entgegen genommenwerden.
Laut Viehverkehrsverordnung kann der Jahresbedarf an Ohrmarken bestellt werden!


Bestellung von Ohrmarken

Schaf-/Ziegen-Ohrmarken können nur bestellt werden, wenn der Betriebstyp 'Schaf/Ziegen-Halter' im HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) eingetragen ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird dieser über die Tierseuchenkasse NRW freigeschaltet. Anschliessend können die Ohrmarken bestellt werden.

Bitte Zahlungsmöglichkeiten beachten. (Weitere Infos hier.)


Online-Bestellung

Neben der Möglichkeit, das unten stehende Bestellformular per

Fax: 02151 4111 244 oder Email: tkz@lkv-nrw.de
an den LKV zu senden gibt es die Möglichkeit der

Online-Bestellung über den LOGIN

Benutzername = Betriebs-/Registriernummer (HIT)
Passwort = HIT-Passwort

Unter "Anwendungen" und dem Punkt "Ohrmarken, Zubehör & Pass" können Ohrmarken und Zubehör bestellt werden.


Bestellschein für Schaf-/Ziegenohrmarken

Serien-Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schaf-/Ziegenohrmarken

Ersatzohrmarken zur Kennzeichnung für Schafe/Ziegen


Informationen zu Ohrmarken

Für alle Tiere, sowohl Herdbuch- als auch Nicht-Herdbuchtiere, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, sieht die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung vor. Entscheidend für die Art der Kennzeichnung ist der Verwendungszweck der Tiere.

Schafe und Ziegen sind, unabhängig von den zu verwendenden Ohrmarken, spätestens 9 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes zu kennzeichnen.

Informationen zu


Kosten zur Kennzeichnung mittels Fussfesseln auf Anfrage: tkz@lkv-nrw.de


Bestandsregister für Schafe und Ziegen


Begleitpapier für Schafe und Ziegen