Häufige Fragen / Was mache ich, wenn ...

Weitere Hinweise:

Serien-Ohrmarken (für Kälber)

Sofern Ohrmarkenserien von der einen/bisherigen auf die andere/neue Nummer umgeschrieben werden müssten, da die Kühe umgegmeldet worden sind (und sonst keine Geburten gemeldet werden können):
Teilen Sie dies kurz per Email oder Fax mit.
Angegeben werden muss die alte und die neue BNR/Betriebs-/Registriernummer und der kurze Hinweis, dass die Ohrmarken umgeschrieben werden sollen.

Bankdaten

Bitte bedenken Sie, dass nicht automtisch Bankdaten übernommen werden können!
Bei nicht hinterlegten Bankdaten für eine (neue) Betriebs-/Registriernummer werden z.B. Ersatz-Ohrmarken-Bestellungen per Nachnahme versandt (zusätzliche Kosten: 17,50€/Bestellung).
Bitte teilen Sie, im Fall das von der alten/bisherigen BNR/Betriebs-/Registriernummer die Bankdaten auf die neue Nummer übernommen werden sollen dies kurz per Email oder Fax mit.
Angegeben werden muss die alte und die neue BNR/Betriebs-/Registriernummer und der kurze Hinweis, dass die Bankdaten übernommen werden sollen oder ggfl. andere/neue Bankdaten (Iban-Nummer).

Sobald eines der Untersuchungsämter ein Ergebnis für eine "leere/nicht untersuchbare Probe" in HIT einträgt kann der LKV eine grüne Ersatzstanze bestellen.

Folgendes ist zu prüfen:

  • Ist die Geburt in HIT eingetragen (s. HIT/Einzeltierverfolgung)?
  • Gibt es ein BVD-Ergebnis (s. HIT/Einzeltierverfolgung unter "Gesundheitsstatus")?

Wenn kein BVD-Ergebnis in HIT eingetragen ist:
Nachfrage bei Ihrem Untersuchungsamt

Sofern diese dort nicht angekommen ist:
Bestellung einer grünen Nachstanze oder Blutprobenahme durch den Tierarzt (Abklärung hinsichtlich des Alters mit dem Tierarzt!).

Melden Sie dies schriftlich der Tierseuchenkasse (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Die Tierseuchenkasse ist die verwaltende Stelle für Adressen und Registriernummern in NRW. Die durchgeführten, HIT-relevanten Änderungen werden dem LKV mitgeteilt.

Für die Änderung der PIN beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Beantragung einer PIN kann nur online unter www.hi-tier.de erfolgen
  • wählen Sie unter "Benutzeranmeldung": "PIN vergessen - PIN -Anforderung"

Die neue PIN wird Ihnen von der Tierseuchenkasse über den Postweg in den nächsten 2 - 3 Werktagen zugestellt.

Folgende Hilfestellung (mit Video!) gibt HIT:

Zur Anleitung

  • Anleitungsvideo „Bestätigter Kommunikationskanal“
  • Anleitungsvideo „Anfordern eines Passwortes“
  • Anleitungsvideo „PIN Vergessen“

Mit der Änderung der PIN in HIT funktionieren einige Apps/Meldeprogramme nicht mehr.
Hiervon ist auch die HIT-App betroffen.
Hier muss der Betreiber der App (Firma: Smartbow) eine Lösung schaffen.
Weder der LKV NRW noch HIT selbst haben diese App entwickelt und können daher auch keine Lösung dazu anbieten.

Hier ist eine Anleitung zu finden, wie online eingesehen werden kann, wann der LKV den Pass (Tier muss im eigenen Bestand stehen) versandt hat.

Um eine Bestellung nicht per Nachnahme zugesandt zu bekommen sollten Sie dem LKV eine Einzugsermächtigung erteilen. Sofern Sie mehrere Betriebsnummern haben, muss auch für jede einzelne eine Einzugsermächtigung hinterlegt sein (Übernahme von andere Betriebsnummer möglich nach Mitteilung an die Finanzbuchhaltung unter fibu@lkv-nrw.de.

Vorlage für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Download)

Falls keine Bankdaten für die jeweilige Betriebsnummer erteilt wird, von/über die Bestellungen (z.B. für Ohrmarken) eingehen, wird die Bestellung per Nachnahme (Zusatzkosten: 17,50€/Bestellung) versandt.

Um den Pass ändern und Ihnen ein korrigiertes Dokument zurücksenden zu können muss dem LKV das Originaldokument vorliegen. Dazu bitte die falsche Angabe auf dem Pass durchstreichen, die richtige Angabe daneben schreiben und zum LKV nach Krefeld senden. Die Daten werden, sofern sie plausibel sind, in HIT geändert. Sie erhalten das korrigierte Dokument innerhalb weniger Tage zurück.
Ist das Tier in einem anderen Bundesland geboren, klärt der LKV NRW dies mit der betreffenden Regionalstelle.

Wir sagen es ungern, aber - Sie müssen warten!

Die Untersuchungsämter sammeln die Proben am Tag des Einganges und bestücken damit die notwendigen Untersuchungsplatten. Die Proben, die zusammen angekommen sind, können sich also auf unterschiedlichen Untersuchungsplatten befinden und damit zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersucht und in HIT eingetragen werden. Da der LKV die Eintragung des BVD-Ergebnisses abwarten muss, kommt es zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Passversendung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Pass kurz nach den anderen ankommt.

Hier können Sie den Versand der Pässe einsehen.

Manchmal fehlt jedoch auch die Geburtsmeldung. Prüfen Sie in HIT unter "Einzeltierverfolgung", ob die Geburt eingetragen ist!

Gelegentlich fehlen Geburtsmeldungen in HIT, für die es jedoch einen BVD-Ergebnis-Eintrag gibt. So können Sie diese finden:

Verliert ein Rind eine oder beide Ohrmarken oder ist eine Ohrmarkennummer unlesbar geworden, so ist schnellstmöglich eine Ersatzohrmarke zu beantragen und das Rind damit zu kennzeichnen.

Die Ersatzohrmarke kann entweder direkt über die HIT-Datenbank oder schriftlich über den LKV NRW (per Fax, Brief oder E-Mail) unter Angabe der Ohrmarkennummer, der Betriebs-/Registriernummer und der Angabe der benötigten Anzahl (eine einzelne Ohrmarke oder eine Doppelohrmarke) beantragt werden.

Ein Ersatzpass kann entweder direkt über die HIT-Datenbank oder schriftlich über den LKV NRW (per Fax, Brief oder E-Mail) unter Angabe der Ohrmarkennummer, der Betriebs-/Registriernummer und der Angabe, dass ein Ersatzpaß benötigt wird beantragt werden.

Es können einzelne Ohrmarken in HIT "gesperrt" oder auch "ausgegraut" werden, so dass sie nicht mehr als "freie/verwendbare" Ohrmarken in HIT angezeigt werden.

Eine Beschreibung, wie Sie dies in HIT selbst vornehmen können ist hier einsehbar.

Die "Konventionellen" Ohrmarken (ohne Gewebeentnahmemöglichkeit) sind und bleiben gültig!
Diese verbleiben auf den Betrieben und sind ggf. nach Vorgabe der Veterinärbehörde zu verwenden.

In diesen Fällen sind in der HIT-Rinderdatenbank noch Tiere unter Ihrer Registriernummer gemeldet; Häufig wurde zu diesen Tieren die Abgangs- oder Verendungsmeldung vergessen.Teilen Sie dem LKV NRW schriftlich per Fax oder E-Mail mit, was einzutragen ist. Meldungen, die länger als ein Jahr in der Vergangenheit liegen kann nur der LKV korrigieren.

Sind alle Korrekturen bzw. Meldungen veranlasst und sollen zukünftig auch keine Rinder mehr gehalten werden, so teilen Sie der Tierseuchenkasse NRW die Aufgabe der Rinderhaltung mit.

Das Feld für den Punkt "Embryotransfer" ist nicht immer freigeschaltet.
Sollten Sie eine Geburt aus einem Embryotransfer anmelden wollen muss zunächst das Feld freigeschaltet werden. Anschliessend kann die Geburt gemeldet werden.

Nein! Wenn Sie vom LKV den automatisch erstellten Fehlerbrief erhalten und die Korrektur bereits durchgeführt haben, oder aber dann online im Internet vornehmen, müssen Sie nicht zusätzlich noch den Brief ausfüllen und an uns zurück senden.

Beachten Sie, dass zu vielen Fehlern (besser Vorgängen) zwei Rinderhalter angeschrieben werden, wenn z.B. Abgangs- und Zugangsdatum zu weit auseinander liegen. So kann auch ein Betrieb einen Fehlerbrief erhalten, obgleich seine Meldung korrekt ist. Dieser muss dann jedoch auch seine Meldung bestätigen, da oftmals nur so die Sachverhalte aufgeklärt werden können.
Vor dem Bestätigen bitte sorgfältig prüfen!