Historie

Mit dem Zusammenschluss der im Rheinland angesiedelten Kontrollverbände zum Landeskontrollverband Rheinland (LKV) im Jahre 1937 wurde diesem neben der Milchleistungsprüfung auch die Güteprüfung der Anlieferungsmilch (Rampenkontrolle) übertragen. Diese Beauftragung wurde nach dem Krieg mit Erlass vom 13. Oktober 1945 durch den damaligen Oberpräsident der Nordrheinprovinz erneuert.

Im anderen Landesteil wurde 1934 in Zusammenarbeit mit den dortigen Molkereien die „Kontrollvereinigung westfälischer und lippischer Molkereien e.V.“ gegründet. Sie untersuchte die angelieferte Milch und die Molkereiprodukte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Leistungs- und Güteprüfungen der Anlieferungsmilch beim Milchkontrollverband Westfalen-Lippe e.V. angesiedelt.

Eine einheitliche Durchführung der Güteprüfungen in Nordrhein-Westfalen wurde im Jahre 1954 mit der dritten Landes-Milchverordnung vorgeschrieben.

Mit Einführung der „Güteverordnung Milch“ des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1963 wurde den beiden Kontrollverbänden die Eigenschaft als „Staatlich anerkannter Milchkontrolldienst“ zuerkannt. Die Zulassung als Untersuchungsstellen wurde durch einen Bescheid der nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörde am 2. November 1981 erneuert.

Die erste bundesweit einheitliche Regelung der Milchgüteprüfung trat 1981 mit der Bundes-Güteverordnung Milch in Kraft.

Für die Durchführung der Untersuchungen der Anlieferungsmilch im Sinne der am 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Rohmilchgüteverordnung ist heute die Labor- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, NRW (LANUV) gemäß Bescheid vom 01. Juli 2021 zugelassen. Die LuD ist das Prüflabor des LKV NRW in Nordrrhein-Westfalen.