Rohmilchgüteprüfung

Am 11. Januar 2021 ist die Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts veröffentlicht worden. Die darin enthaltene Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) ist zum 01. Juli 2021 in Kraft getreten.

Für die Untersuchungen der Rohmilchproben wurde auf Antrag die Labor- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG (LuD) als Untersuchungsstelle durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zugelassen.

Der LKV NRW bleibt weiterhin zugelassene Prüfstelle für die Überwachung und Prüfung der Probenahmeanlagen in den Milchsammelwagen.

Erstmalig sind in der Verordnung auch die Anforderungen an die Sachkunde bei der Probenahme geregelt. Sie gelten ab dem 01. Juli 2023. Für die Durchführung von Lehrgängen über die Sachkunde bei der Probenahme ist der LKV NRW von der Aufsichtsbehörde (LANUV) zugelassen (Zulassungsbescheid).