Rohmilchgüteprüfung

Am 11. Januar 2021 ist die Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts veröffentlicht worden. Die darin enthaltene Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) ist zum 01. Juli 2021 in Kraft getreten. Damit ist nicht mehr der LKV NRW alleine die zugelassene Stelle im Sinne der Verordnung.

Für die Untersuchungen der Rohmilchproben wurde auf Antrag die Labor- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG (LuD) als Untersuchungsstelle durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zugelassen.

Der LKV NRW bleibt weiterhin zugelassene Prüfstelle für die Überwachung und Prüfung der Probenahmeanlagen in den Milchsammelwagen.

Erstmalig sind in der Verordnung auch die Anforderungen an die Sachkunde bei der Probenahme geregelt. Sie gelten ab dem 01. Juli 2023. Der LKV NRW beabsichtigt, sich auch als Veranstalter für die Durchführung von Lehrgängen über die Sachkunde von der Aufsichtsbehörde zuzulassen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für die Durchführung von Sachkundelehrgängen noch der Zulasungsbescheid aus dem Jahr 2015.