QS-Systemberater (Rind):

ARGE LKV als QS-Systemberater (Rindfleisch)

Die Kontrollverbände aus Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen haben sich im Oktober 2011 zur ARGE (Arbeitsgemeinschaft) LKV zusammengeschlossen. Seit dem 01.07.2014 sind die Kontrollverbände CONVIS aus Luxembourg sowie der LKV Niedersachsen ebenfalls Mitglieder der ARGE LKV.

Die ARGE LKV tritt in der Systemkette Fleisch als Ansprechpartner auf und stellt als Systemberater der IQ-Agrar das Bindeglied zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und QS dar. Betrieben wird somit kostengünstig, effizient und ohne großen zusätzlichen Aufwand die Möglichkeit gegeben von den QS-Zuschlägen zu profitieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der QS GmbH.


Allgemeines

Systemteilnahme

Die ARGE LKV/Systemberater der IQ-Agrar organisiert die Systemteilnahme und leitet die Durchführung der unabhängigen Kontrollen im Betrieb in die Wege. Zudem ist die ARGE LKV erster Ansprechpartner bei auftretenden Problemen oder Fragen. Um Doppelkontrollen zu vermeiden und um den finanziellen und zeitlichen Aufwand in Grenzen zu halten, bietet die ARGE LKV/Systemberater der IQ-Agrar in Absprache mit der Zertifizierungsstelle kombinierte QM Milch und QS-Audits an. Die Auditoren werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen und der QS GmbH gesondert geschult. Die QS-Audits finden als unabhängige, den Regeln der Akkreditierung unterworfene Kontrollen statt.

Wie kann ich am QS-System teilnehmen?

Sofern Sie am QS-System teilnehmen möchten, wenden Sie sich an einen zuständigen Mitarbeiter der ARGE LKV/Systemberater der IQ-Agrar. Dieser wird Ihnen die weiteren Schritte erläutern und Ihnen die erforderliche Teilnahme- und Vollmachtserklärung zukommen lassen.

Kosten

Hier finden Sie die Übersicht der Kostensätze für ein

  • QS-Audit sowie für ein
  • Kombiaudit für QM-Milch/QS.

Eigenkontrollcheckliste

Die Eigenkontrollcheckliste ist ausgefüllt bei einem QS-Audit bereitzuhalten und ist jährlich ausgefüllt vorzulegen.
Hier sind die aktuellen Eigenkontrollchecklisten aus dem Bereich Landwirtschaft/Rinderhaltungzu finden.

Ereignisfallblatt

Hier finden Sie die das in einem Krisenfall/Ereignisfall zu verwendende Ereignisfallblatt.
Hier sind die aktuellen Ereignisfallblätter aus dem Bereich Landwirtschaft/Rinderhaltung zu finden.

QS Überprüfung der Lieferberechtigung

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das neue Kriterium 3.1.2Überprüfung der Lieferberechtigung in den Leitfäden Landwirtschaft. Tierhalter sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel und Futterzusatzstoffe, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Dazu muss die QS-Lieferberechtigung der jeweiligen Lieferanten überprüft werden.

Eine Anleitung zur Prüfung der Lieferberechtigung finden Sie hier.


Initiative Tierwohl-Rind

In der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter (letztere nur in Bezug auf Fleischproduktion: Schlachtkühe) teilnehmen. In dem vorgesehenen Marktmodell kann eine Nämlichkeit ab der Mast gewährleistet werden. Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmittel-einzelhandel/Gastronomie über die Fleischwirtschaft an den Tierhalter. Die Rinderhalter erhalten für den Mehraufwand, der Ihnen für die Einhaltung der ITW-Kriterien entsteht, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer.

Weitere Informationen für Rinderhalter:

Information zur Anmeldung