Fachliche Grundlagen

Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)

Grundlage für die Untersuchungen der Anlieferungsmilch ist seit dem 01. Juli 2021 die Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV).

In der Rohmilchgüteverordnung sind die Gütemerkmale, auf die jede Anlieferungsmilch untersucht werden muss, die Häufigkeit der Untersuchungen je Monat, die Grenzwerte für die Qualitätsmerkmale und die Abschläge vom Milchgeld, die bei Überschreitung dieser Grenzwerte getätigt werden müssen, beschrieben.

In der Verordnung werden auch konkrete Anforderungen an die Probenahme, an die Probenahmeanlagen in den Milchsammelwagen und an die Sachkunde der Probenehmer gestellt.