Tierarzneimittel (TAM) Datenbank im HI-Tier

Die Abgabe von schriftlichen Tierhaltermitteilungen an die Tierarzneimittel- Regionalstelle ist ab dem Meldehalbjahr I / 2023 gesetzlich nicht mehr möglich.

Mitteilungen ab dem 01.01.2023 können nur noch elektronisch in die HI-Tier- Datenbank eingegeben werden (Ausnahme: Benennung von Dritten für Mitteilungen).

 

Informationen für Tierhaltende

Informationen für Tierärzte

 

NEUIGKEIT: Die Tätigkeit der Tierarzneimittel-Regionalstelle bei der AFC Public Services GmbH endet zum 30.06.2023.

Hinweise und Informationsquellen werden Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert.

Wenden Sie sich bei fachlichen Fragen bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt).

 

Die Tätigkeiten der Tierarzneimittel-Regionalstelle NRW beim LANUV wird sich auf die folgenden Tätigkeiten beschränken:

  • Entgegennahme und Eintragung der Anzeige zur Benennung von Dritten gemäß § 55 Abs. 4 und § 56 Abs. 2 TAMG

          Die Benennung von Dritten kann direkt elektronisch in der HI-Tier Tierarzneimittel-Datenbank unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierhalter/Tierarzt-Erklärung (Benennung eines Dritten für Mitteilungen)“ erfolgen. Alternativ hält das LANUV auf seiner Webseite entsprechende Formulare für eine schriftliche Anzeige bereit.

  • Entgegennahme und Eintragung von nachträglichen schriftlichen Mitteilungen für vergangene Meldehalbjahre.

          Hierfür können auf Anfrage bis zum Meldehalbjahr 2022/II die „alten“ Formulare zur Verfügung gestellt werden (fachbereich87@lanuv.nrw.de). Die Beendigung von Nutzungsarten von landwirtschaftlichen Betrieben, die ihre Tätigkeit eingestellt haben (kein Zugriff mehr auf die HI-Tier), kann formlos beim LANUV beantragt werden.

 

Weitere Informationen finden sich hier.