Bestellscheine und Formulare

Seit dem 01.01.2016 sind die Ohrmarken für bestellende Betriebe kostenpflichtig. Zum Hintergrund.

Es werden Produkte folgender Hersteller angeboten:

  • Allflex
  • Caisley (zusätzlich ab 01.11.2017)
  • GEPE (zusätzlich ab 01.01.2022)

Bitte beachten:
Bestellungen können nur noch schriftlich entgegen genommen werden.
Laut Viehverkehrsverordnung kann der Jahresbedarf an Ohrmarken bestellt werden!


Online-Bestellung

Bitte Zahlungsmöglichkeiten beachten (weitere Infos).

Neben der Möglichkeit, das unten stehende Bestellformular per

Fax: 02151 4111 244 oder Email: tkz@lkv-nrw.de
an den LKV zu senden gibt es die Möglichkeit der

Online-Bestellung über den LOGIN.

Benutzername = Betriebs-/Registriernummer (HIT)
Passwort = HIT-Passwort

Unter "Anwendungen" und dem Punkt "Ohrmarken, Zubehör & Pass" können Ohrmarken und Zubehör bestellt werden.


Bestellscheine


Bestandsregister für Rinder

Was beim Bestandsregister zu beachten ist:

  • Alle Rinderhalter müssen ein Bestandsregister führen. Hier sind alle Tierbewegungen unverzüglich einzutragen.
  • Nach der Geburt eines Kalbes ist die vergebene Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und die Ohrmarkennummer des Muttertieres unverzüglich einzutragen.
  • Wird das Kalb verkauft, ist das Abgangsdatum und der Übernehmer anzugeben.
  • Bei Zugängen sind neben den Tierdaten weiterhin das Zugangsdatum und der Vorbesitzer einzutragen.
  • Das Bestandsregister ist mindestens 4 Jahre aufzubewahren.