Tierkennzeichnung:
Bestellscheine und Formulare
Seit dem 01.01.2016 sind die Ohrmarken für bestellende Betriebe kostenpflichtig. Zum Hintergrund.
Es werden Produkte folgender Hersteller angeboten:
- Allflex
- Caisley (zusätzlich ab 01.11.2017)
- GEPE (zusätzlich ab 01.01.2022)
Bitte beachten:
Bestellungen können nur noch schriftlich entgegen genommen werden.
Laut Viehverkehrsverordnung kann der Jahresbedarf an Ohrmarken bestellt werden!
Online-Bestellung
Bitte Zahlungsmöglichkeiten beachten (weitere Infos).
Neben der Möglichkeit, das unten stehende Bestellformular per
Fax: 02151 4111 244 oder Email: tkz@lkv-nrw.de
an den LKV zu senden gibt es die Möglichkeit der
Online-Bestellung über den LOGIN.
Benutzername = Betriebs-/Registriernummer (HIT)
Passwort = HIT-Passwort
Unter "Anwendungen" und dem Punkt "Ohrmarken, Zubehör & Pass" können Ohrmarken und Zubehör bestellt werden.
Bestellscheine
Sonstige Ohrmarken
Bestandsregister für Rinder
Was beim Bestandsregister zu beachten ist:
- Alle Rinderhalter müssen ein Bestandsregister führen. Hier sind alle Tierbewegungen unverzüglich einzutragen.
- Nach der Geburt eines Kalbes ist die vergebene Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und die Ohrmarkennummer des Muttertieres unverzüglich einzutragen.
- Wird das Kalb verkauft, ist das Abgangsdatum und der Übernehmer anzugeben.
- Bei Zugängen sind neben den Tierdaten weiterhin das Zugangsdatum und der Vorbesitzer einzutragen.
- Das Bestandsregister ist mindestens 4 Jahre aufzubewahren.