Neuerung bei der Abrechnung von Ohrmarken

Abrechnung von Ohrmarken seit 01/2016

Seit dem 01.01.2016 ist der LKV verpflichtet, Bestellungen von Ohrmarken direkt mit landwirtschafltichen Betrieben abzurechnen.

Zum Hintergrund

Es stehen folgende Abrechnungmöglichkeiten für Bestellungen zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzug)
  • Nachnahme (Zusatzkosten: 17,50 € brutto/je Bestellung)

Vorlage für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Download)

Die Erteilung des Lastschriftmandates kann bis spätestens 1 Woche vor einer Bestellung per Fax unter: 02151-4111-199 oder 02151-4111-249 erfolgen.
Hier können Sie prüfen, ob bereits ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde.