Abrechnung von Ohrmarken seit dem 01.01.2016 / Hintergrund

Die Beschaffung von Kennzeichnungsmitteln wurde bislang durch eine gemeinsame Beihilfe der Tierseuchenkasse und des Landes NRW finanziert. Derartige Zuwendungen unterliegen dem europäischen Beihilferecht. Nach Bewertungen durch die Europäische Kommission und die Bundesregierung sind diese Zuwendungen mit europäischem Beihilferecht nicht vereinbar und sind somit vom Tierhalter zu zahlen.