Futtermittelsicherheit

Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ zwischen der Futtermittel- und der Milchwirtschaft regelt den Einsatz von Futtermitteln zur Milcherzeugung im QM-Milch System. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine aktualisierte Futtermittelvereinbarung in Kraft. Diese ersetzt die Futtermittelvereinbarung aus dem Jahr 2015. Damit einher geht das Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr gültig ist.

Für das System QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller, Futtermittelhändler, private Labeller) lieferfähig, die die futtermittelrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten. Die Futtermittelunternehmen müssen die Anforderungen zertifizierter Qualitätssysteme einhalten, d.h., QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International.