Schulungen für Milchsammelwagenfahrer - Kompetenz durch Weiterbildung

Die in Nordrhein-Westfalen tätigen Milchsammelwagenfahrer übernehmen mit ihrer Tätigkeit eine besondere Verantwortung. Sie transportieren nicht nur die auf den landwirtschaftlichen Betrieben produzierte Rohmilch zu den Molkereien und Verarbeitungsstellen; sie sind auch verantwortlich für die Probenahme im Rahmen der Güteprüfung. Damit hat ihre tägliche Ar­beit einen entscheidenden Einfluss auf die Bezahlung und Qualitätseinstufung der Rohmilch. Aus diesem Grund ist die umfassende Sachkunde der Milchsammelwagenfahrer von großer Bedeutung, und eine regelmäßige Fortbildung ist unbedingt erforderlich.

Ab dem 01.07.2023 gelten für die Durchführung von Lehrgängen zur Sachkunde bei der Probenahme die Bestimmungen der RohmilchGütV. Der Landeskontrollverband NRW ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassene Stelle für die Durchführung dieser Sachkundelehrgänge (Zulassungsbescheid).

Auf der Tagesordnung der Fortbildungsveranstaltungen stehen der Überblick über die Ergeb­nisse der Güteprüfung, die Qualität der in Nordrhein-Westfalen produzierten Rohmilch und ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema. In den letzten Jahren wurden hierbei die Be­deutung und Analytik von Hemmstoffen in der Rohmilch und die Anforderungen, die das europäische und nationale Lebensmittelhygienerecht an die Produktion und Qualität von Rohmilch stellen, umfassend dargestellt.

Darüber hinaus werden wichtige Aspekte aus der Arbeitsanweisung für Milchsammelwagen­fahrer behandelt. Dazu gehört u. a. die korrekte Ziehung einer Vorprobe zu Beginn ein Sam­meltour oder wenn die Tour mehr als eine Stunde unterbrochen wurde. Die Vorprobe muss aus einer gut durch­mischten Gesamt-Anlieferungsmenge gezogen werden, und es dürfen nicht mehr als 10 % der bereitgestellten Milch für diese Probe abgetankt werden.

Die repräsentative und verschleppungsfreie Probenahme ist die Voraussetzung für eine ob­jektive Bewertung der abgelieferten Rohmilch. Selbst aus einer nicht gerührten, aufgerahmten Milch muss während des Abtankvorganges eine Milchprobe gezogen werden, die dem Durch­schnitt der zur Abholung bereitgestellten Milch entspricht. Außerdem darf es zu keiner Ver­fälschung durch die Milch des Vorlieferanten kommen. Darum ist die Länge des im Milch­sammelwagen eingesetzten Schlauchs auf 6 m begrenzt. Hier ist es auch Aufgabe der Land­wirte, für einen geeigneten Absaugpunkt zu sorgen.

Die Zuordnung der im Labor der LuD ermittelten Untersuchungsergebnisse zu den Landwirten erfolgt über einen einzigartigen Barcode, der sich auf jeder Probeflasche befindet. Er wird durch das Probenahmesystem des Sammelwagens beim Abtanken gelesen und ein zweites Mal bei der Untersuchung der Milchprobe im Labor. Die Funktionsfähigkeit und regelmäßige Wartung der Lesegeräte ist darum von großer Bedeutung.

Alle Besonderheiten bei der Probenahme dokumentieren die Milchsammelwagenfahrer auf einem entsprechenden Begleitpapier zur Sammeltour. Die Mitarbeiter im Untersuchungslabor entscheiden dann, ob die Milchproben untersucht werden können, oder ob die Proben verwor­fen werden müssen. So wird sichergestellt, dass nur Untersuchungsergebnisse von ordnungs­gemäß gezogenen Proben bewertet werden.

Um die hohen Anforderungen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Funktion des Probe­nahmesystems im Milchsammelwagen ständig überwacht wird, alle Bauteile regelmäßig ge­wartet werden und dass Verschleißteile rechtzeitig ausgewechselt werden. Eine verantwor­tungsvolle Aufgabe für jeden Sammelwagenfahrer.

Die Schulungen der Milchsammelwagenfahrer werden auf Wunsch vieler Molkereien mit einer Hygieneschulung und einer Belehrung nach § 42/43 des Infektionsschutzgesetzes ver­bunden. Schulungsin­halte sind in diesem Teil der Veranstaltungen die Lebensmittel- und Personalhygiene, Grundlagen der Mikrobiologie, Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen und deren Auswir­kungen auf die Produktsicherheit.

Insbesondere wird auf persönliche Hygienemaßnahmen eingegangen, und es werden mögliche Auswirkungen auf die mikrobiologische Qualität der Milch durch nicht ausrei­chende Hygienevoraussetzungen bei den Milchsammelfahrzeugen erörtert. Die Erläuterungen zur Einhaltung von Kühl- und Transportbedingungen und die Notwendigkeit von Wartungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ergänzen das Wissen.

Weiterhin werden Inhalte des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vermittelt um ein mögliches Tätigkeits­verbot im Umgang mit dem Rohstoff Milch oder anderen empfindlichen Lebensmitteln (IfSG § 42) auszuschließen. Tätigkeitsverbote im Rahmen des IfSG greifen dann, wenn Er­krankungen oder bestimmte ge­sundheitliche Einschränkungen auf ein Lebensmittel übertrag­bar sind und damit die Lebens­mittelsicherheit des Produktes gefährdet wird.

Zum Abschluss jeder Schulungsveranstaltung erfolgt eine schriftliche Erfolgskontrolle in Form eines Tests. Damit wird die Wirksamkeit der Fortbildung dokumentiert, und es wird sichergestellt, dass sich alle Fahrer der Bedeutung und Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Probenahme bewusst sind. Bisher haben alle Fahrer den Test mit Erfolg bestanden. Das zeugt von dem guten Ausbildungstand und der hohen fachlichen Kompetenz der nordrhein-westfälischen Milchsammelwagenfahrer.