Betriebskennzeichnung (mit einer weißen Betriebsohrmarke)

Tiere,  die  vor  Vollendung  des  ersten  Lebensjahres innerhalb Deutschland unmittelbar zum Schlachten verbracht werden,  können  mit  einer  Betriebsohrmarke gekennzeichnet  werden.

Auf der Ohrmarke steht:

  • „DE“ (für Deutschland)
  • das KFZ-Kennzeichen des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  • die letzten sieben Ziffern der Registriernummer