Einzeltierkennzeichnung (mit zwei identischen gelben Ohrmarken)

Seit dem 01.01.2010 sind neugeborene Schafe und Ziegen, die älter als zwölf Monate (meist Verwendung zur Zucht) oder aus Deutschland ausgeführt werden (Handel innerhalb der EU oder Ausfuhr in ein Drittland), mittels zwei gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Es  wird  empfohlen,  die  elektronische  Ohrmarke  in  das linke  Ohr einzuziehen, um sicherzustellen, dass die Auslesung der Nummern im Schlachthof problemlos erfolgen kann.

Auf der Ohrmarke steht:

  • „DE“ (Deutschland)
  • Tierartenkenncode „01“ (Schafe und Ziegen)
  • „05“ für das Bundesland (NRW)
  • 8-stellige individuelle, fortlaufende Nummer für das Einzeltier