Schulung der Milchsammelwagenfahrer im Jahr 2018

Auch im Jahr 2018 wurden wieder Schulungen für Milchsammelwagenfahrer durch Mitar­beiter des LKV NRW angeboten. Sie sind vom LANUV mit jährlichem Rhythmus vorgeschrieben. Auf Wunsch der Molkereien werden sie mit einer Hygieneschulung und einer Belehrung nach § 42/43 Infek­tionsschutzgesetz, durchgeführt von einem Mitarbeiter der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW, verbunden.

Im Jahr 2018 wurden drei Schulungsveranstaltungen am Sitz des LKV in Kre­feld und weitere 9 Schulungen in Molkereien durchgeführt. Bei den Schulungen in Kre­feld wer­den die Zusammensetzung und die Eigenschaften von Rohmilch beson­ders inten­siv behandelt. Sie sind darum für neue Fahrer sehr geeignet.

An den 12 Schulungsveranstaltungen im Jahr 2018 haben insgesamt 242 Per­so­nen teilgenommen. Die Schwerpunktthemen dieser Schulungen waren:

  •  Milchqualität in NRW
    •   Ergebnisse der Güteprüfung
  •  VLOG
  •  Umgang mit GVO-freier MIlch
  •  Abholung von Teilmengen
  •  Automatische Probenahme, Fehlerquellen
  •  Prüfung von Probenahmeanlagen
  •  Arbeitsanweisung für Milchsammelwagenfahrer, Anforderungen des LANUV
    • Verpflichtungserklärung
    • Umgang mit Beschwerden, Täuschungsversuchen und Täuschungen
    • Bedeutung der Probenahme für die Gesamtuntersuchung
    • Vorprobenziehung
    • Repräsentative Probe
    • Doppelte Barcodes
    • Temperatur Probenfach
    • Probenbegleitschein
    • Mengenvorwahl
    • Schlauchlänge und -durchmesser
  •  Reinigung der Milchsammelwagen und Probenahmeanlagen
  •  Food Defense
  •  Hygieneschulung und Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz