Schulung der Milchsammelwagenfahrer im Jahr 2016
Die Schulungen für Milchsammelwagenfahrer wurden auch im vergangenen Jahr 2016 wieder durch Mitarbeiter des LKV NRW durchgeführt. Sie sind vom LANUV mit jährlichem Rhythmus vorgeschrieben. Auf Wunsch der Molkereien werden sie mit einer Hygieneschulung und einer Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz, durchgeführt von einem Mitarbeiter der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW, verbunden.
Im Jahr 2016 wurden wieder drei Schulungsveranstaltungen am Sitz des LKV in Krefeld und weitere 10 Schulungen in Molkereien durchgeführt. Bei den Schulungen in Krefeld werden die Zusammensetzung und die Eigenschaften von Rohmilch besonders intensiv behandelt. Sie sind darum für neue Fahrer sehr geeignet.
An den 13 Schulungsveranstaltungen im Jahr 2016 haben insgesamt 239 Personen teilgenommen. Die Schwerpunktthemen dieser Schulungen waren:
- Milchqualität in NRW
- Ergebnisse der Güteprüfung
- Überarbeitete DIN 11868, Probeanlagen in Milchsammelwagen
- Teil 1: Anforderungen, Haupt- und Wiederholungsprüfung
- Teil 2: Typprüfung
- Teil 3: Mindestanforderungen an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen
- Automatische Probenahme, Fehlerquellen
- Prüfung von Probenahmeanlagen
- Arbeitsanweisung für Milchsammelwagenfahrer, Anforderungen des LANUV
- Verpflichtungserklärung
- Umgang mit Beschwerden, Täuschungsversuchen und Täuschungen
- Bedeutung der Probenahme für die Gesamtuntersuchung
- Vorprobenziehung
- Repräsentative Probe
- Doppelte Barcodes
- Temperatur Probenfach
- Probenbegleitschein
- Mengenvorwahl
- Schlauchlänge und -durchmesser
- Reinigung der Milchsammelwagen und Probenahmeanlagen
- Hygieneschulung und Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz