Schulung der Milchsammelwagenfahrer im Jahr 2016

Die Schulungen für Milchsammelwagenfahrer wurden auch im vergangenen Jahr 2016 wieder durch Mitar­beiter des LKV NRW durchgeführt. Sie sind vom LANUV mit jährlichem Rhythmus vorgeschrieben. Auf Wunsch der Molkereien werden sie mit einer Hygieneschulung und einer Belehrung nach § 42/43 Infek­tionsschutzgesetz, durchgeführt von einem Mitarbeiter der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW, verbunden.

Im Jahr 2016 wurden wieder drei Schulungsveranstaltungen am Sitz des LKV in Kre­feld und weitere 10 Schulungen in Molkereien durchgeführt. Bei den Schulungen in Kre­feld wer­den die Zusammensetzung und die Eigenschaften von Rohmilch beson­ders inten­siv behandelt. Sie sind darum für neue Fahrer sehr geeignet.

An den 13 Schulungsveranstaltungen im Jahr 2016 haben insgesamt 239 Per­so­nen teilgenommen. Die Schwerpunktthemen dieser Schulungen waren:

  •     Milchqualität in NRW
    •   Ergebnisse der Güteprüfung
  •     Überarbeitete DIN 11868, Probeanlagen in Milchsammelwagen
    • Teil 1: Anforderungen, Haupt- und Wiederholungsprüfung
    • Teil 2: Typprüfung
    • Teil 3: Mindestanforderungen an Prüfstellen, die Haupt- bzw.   Typprüfungen durchführen
  •  Automatische Probenahme, Fehlerquellen
  •  Prüfung von Probenahmeanlagen
  •  Arbeitsanweisung für Milchsammelwagenfahrer, Anforderungen des LANUV
    • Verpflichtungserklärung
    • Umgang mit Beschwerden, Täuschungsversuchen und Täuschungen
    • Bedeutung der Probenahme für die Gesamtuntersuchung
    • Vorprobenziehung
    • Repräsentative Probe
    • Doppelte Barcodes
    • Temperatur Probenfach
    • Probenbegleitschein
    • Mengenvorwahl
    • Schlauchlänge und -durchmesser
  •  Reinigung der Milchsammelwagen und Probenahmeanlagen
  •  Hygieneschulung und Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz