Rundschreiben M/4/2016

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Probenahme Brucellose/Leukose                                   Krefeld, 23. Mai 2016

                     

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

wir bitten um Beachtung des nachfolgenden Sachverhaltes:

 

Ab sofort darf auf Betrieben mit dem Prüfverfahren BL42 oder BT42 keine Probenahme für eine BHV1- oder Brucellose/Leukose-Untersuchung erfolgen. Ausnahme bilden hier Bestände, die nicht mehr als 50 Kühe melken. Hier darf eine Tankprobe entnommen werden. Proben, die im vergangenen Monat auf B-Betrieben gezogen worden sind, werden durch die Veterinärbehörden nicht anerkannt. Betriebe müssen zur Probenahme den Hoftierarzt beauftragen.

 

Entgegen unserer Ankündigung im Anschreiben M/2/2016 darf der LKV NRW nicht auf allen Mitgliedsbetrieben die Probenahme durchführen. Diese Veränderung resultiert aus neue Vorgaben seitens der Veterinärbehörden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02151.4111-250 an die MLP-Abteilung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Landeskontrollverband

Nordrhein-Westfalen e. V.

 

 

 

Peter Höckels

stellvertr. Geschäftsführer