Versandmaterial (BVD-Gewebeproben)

Die BVD-Gewebeproben sind laut Bestimmungen der Post dreifach verpackt zu versenden. Als erste Verpackung gilt das transparente Probenröhrchen, als zweite ein verschließbarer Innenbeutel, als dritte Verpackung ein gepolsterter Versandumschlag.

Auf eine korrekte Adressierung an das jeweilige Untersuchungsamt, die Angabe des Absenders und die ausreichende Frankierung ist zu achten. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, Proben zusammen mit Berufskollegen zu versenden. Eine eindeutige Zuordnung der Gewebeprobe erfolgt über die Ohrmarkennummer, die sowohl auf der Ohrstanze in Form des weißen „Fähnchens“ sowie auf dem transparenten Probenröhrchen hinterlegt ist.

Da das den Rinderohrmarken beiliegende Versandmaterial zur Einsendung der BVD-Gewebeproben in vielen Fällen nicht ausreicht bietet der LKV zusätzliches, kostenpflichtiges BVD-Versandmaterial an:

Die bisherige Beilage von Verpackungsmaterial beim Versand der Serienohrmarken wird derzeit weiter beibehalten.