Tierkennzeichnung:
Änderung der Ausgabe von Rinderpässen seit 01.09.2013 (BVD-Status auf dem Rinderpass)
Seit dem 01.09.2013 ist in NRW der BVD-Status auf dem Rinderpass zu vermerken. Dies besagt ein Erlass des Ministeriums (MKULNV) vom 27.03.2013. Künftig darf der LKV NRW dem Landwirt den Rinderpass erst dann zustellen, wenn das BVD-Ergebnis im HIT vorliegt.
Für unverdächtig untersuchte Tiere wird der Pass wie bisher mit dem Aufdruck "BVD unverdächtiges Rind" ausgegeben. Für Betriebe, die Bullenkälber mit 14 Tagen verkaufen wollen, heißt das: Damit der Rinderpass zum Verkaufszeitpunkt vorliegt, sollten Gewebeproben direkt nach der Geburt entnommen und zur Untersuchung geschickt werden.