Qualitätsmanagement

Neben den selbst gestellten Anforderungen des LKV NRW an ein modernes Qualitätsmanagementsystem ergibt sich die Notwendigkeit der Zertifizierung auch aus dem Zulassungsbescheid des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 31. Juli 2015, in dem die Übertragung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen gemäß Milch-Güteverordnung und Landesgüteverordnung-Milch geregelt werden.

Dieser Bescheid ist weiterhin bis zum 30.06.2023 gültig, soweit er die Zulassung und Verpflichtung als Schulungsstelle für die Sachkunde zur Probenahme betrifft.

Die Zulassung ist mit der Auflage verbunden, für die durchzuführenden Aufgaben ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008  nachzuweisen.