Wichtige Information zu Lieferverzögerungen (Merko) und Kennzeichnungspflicht

Sehr geehrte Schweinehaltende,

leider dauern die massiven Lieferverzögerungen bei Merko weiterhin an. Aufgrund des anhaltenden Verzugs sowie der unzureichenden Kommunikation sehen wir uns gezwungen, Merko vorerst auszulisten. Eine fristgerechte Lieferung kann derzeit nicht gewährleistet werden.

Auf unserer Homepage finden Sie wie gewohnt alternative Hersteller. Teilweise können die vorhandenen Merko-Zangen auch für Ohrmarken anderer Hersteller genutzt werden. Sollten Sie dennoch weiterhin Ohrmarken von Merko beziehen wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Verantwortung für die Dauer der Lieferzeiten bzw. für die Einhaltung der Lieferfristen übernehmen können bzw. werden. Wir haben hierauf keinen Einfluss. Etwaige Schadensersatzansprüche, die sich aus einem Lieferverzug ergeben könnten, lehnen wir daher vollumfänglich ab.

Bestellungen von Merko sind ausschließlich schriftlich über unsere Sachbearbeitung möglich (tkz@lkv-nrw.de).

Bitte beachten Sie außerdem, dass gemäß § 39 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Ferkel im Geburtsbetrieb spätestens beim Absetzen vom Muttertier gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht liegt in der Verantwortung der Tierhalter.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen