Neuerungen im Bereich Fehlerschreiben/VVVO-Vorgangsfehler

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit dem MLV und der Tierseuchenkasse bekommen Tierhaltende Betriebe die nicht Beihilfeberechtigt sind (Händler mit Streckengeschäft, Schlachtbetriebe, Transporteure, Viehsammelstellen, TBA, etc.) ab sofort vom Landeskontrollverband NRW keine (postalischen) Fehlerschreiben mehr.

Allen Tierhaltenden wird nach wie vor in der HIT-Datenbank auf der Startseite in „rot“ die Vorgangsfehler angezeigt. Zusätzlich hat der Tierhaltende die Möglichkeit, sich die Fehler per Email über den „bestätigten Kommunikationskanal“ schicken zu lassen.