Informationen für Mitglieder

1. Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e. V. (LKV) nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im LKV wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im LKV erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitgliedes gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO.

Der LKV darf alle Daten erheben, die zur Verfolgung der Verbandsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Verbandshomepage, LKV-Info etc.) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

2. Beitritt zum Verband

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft nimmt der LKV folgende personenbezogenen Daten aus der Beitrittserklärung auf:

  • Vor- und Zuname,
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort),
  • Telefon, Telefax,
  • Molkereizugehörigkeit,
  • Lieferanten-Nr.,
  • Zuchtverbandszugehörigkeit,
  • Besamungsstationszugehörigkeit sowie
  • Bankverbindung (Im Falle der Lastschrifterteilung wird jedem Verbandsmitglied eine Mandatsreferenznummer zugeordnet.).

Die personenbezogenen Daten werden in einem verbandseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

Sonstige Informationen und personenbezogene Daten von Nichtmitgliedern/Interessenten werden vom Verband intern nur erhoben und verarbeitet, wenn diese zur Erfüllung eines mit dem Nichtmitglied oder Molkerei geschlossenen Vertrages notwendig sind oder der Verband mit der Erfüllung von hoheitlichen wie auch gesetzlichen Aufgaben betreut wurde. Nähere Informationen zum Datenschutz können auf Verlangen beim LKV direkt oder im Punkt Informationen für Kunden abgerufen werden.

3. Weitere Daten

Das Mitglied ermächtigt den LKV im eigenen Interesse und einer umfassenden Betreuung, die Daten, die im Zusammenhang mit der Viehverkehrsverordnung an die HI-Tier-Datenbank gemeldet wurden, in der Milchleistungsprüfung und im Rahmen von Q Check, QM Milch-Audits sowie weiterer Qualitätsstandards zu verwenden. Dabei handelt es sich um die Betriebsidentifikation (VVVO-Nr.) sowie um Tierdaten und Tierereignisse (z. B. Kalbungen, Ab- und Zugänge etc.).

Sofern die Dienstleistungen der Milchgüte in Anspruch genommen werden, wird der Zuordnung der Lieferantennummer des Betriebes zur Nummer in der Milchleistungsprüfung sowie der VVVO-Nummer und deren Nutzung für die Betreuungszwecke des Mitgliedes zugestimmt.

4. Austritt aus dem Verband

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten werden ebenfalls nur zu verbandsinternen Zwecken genutzt und werden nach Ablauf der jeweils gültigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen durch den LKV gelöscht.

5. Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht die Landesdatenschutzbehörde zur Verfügung
(https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php).