Neuerungen bei der Stichtagsmeldung von Schafen/Ziegen

Seit dem 01.01.2024 gibt es Neuerungen bei den Stichtags/Höchstbesatzmeldungen von Schafen/Ziegen/Schweinen.

Die Tierhalter haben ab diesem Jahr 2 Meldungen zu erbringen. Die Höchstbesatzmeldung (Frist 31.01.2023) und die Stichtagsmeldung in der HIT (Frist für Prämie 15.01.2023). Bitte beachten Sie die Fristen.

Der Landeskontrollverband NRW e.V. ist nicht beauftragt jegliche Meldungen dieser Art entgegen zu nehmen.

Die Stichtagsmeldungen muss der Tierhalter eigenständig in der HIT erledigen! (Schaf/Ziegendatenbank - Meldungen und Abfragen - Eingabe Stichtagsbestand)
Hilfestellung für die Passwortvergabe finden Sie hier: Pin-Anforderung.
Um zukünftig neue PINS zeitnah per E-Mail geschickt zu bekommen, hinterlegen Sie bitte einen bestätigten Kommunikationskanal.

Für die Höchstbesatzmeldungen sind Anfang dieser Woche von der Tierseuchenkasse Meldebögen per Post verschickt worden bzw. im Laufe dieser Woche werden die Emailbenachrichtigungen versandt. Bei Fragen zur Höchstbesatzmeldung wenden Sie sich bitte an die Tierseuchenkasse in Münster.