Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e. V. – Lizenzvereinbarung Im Folgenden werden die Vereinbarungen und Bestimmungen für die Nutzung des "Adisviewer" und des "AdisExcelFileGenerator" ("Software", "Services") beschrieben. Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software und Services verwenden. Die Nutzung dieser Software und deren Services ist, ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung annehmen, gestattet. 1. Lizenz: Das Urheberrecht an Software und Services sowie der Dokumentation ist Eigentum des Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e. V. ("LKV-NRW", "Eigentümer") bzw. deren Lizenzgebern. Für die Erstellung der Software und Services wurden unter anderem Produkte von Drittanbietern genutzt, die ebenfalls im Softwarepaket enthalten sind. Für die jeweilige Drittanbieter-Software gelten deren Vereinbarungen und Bestimmungen und sind hiermit Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung. Die Lizenzvereinbarung ist für alle Versionen der Software und Services sowie deren Änderungen und Überarbeitungen wirksam. 2. Nutzung und Verbreitung: Die Software und deren Services sind sowohl für die kommerzielle als auch nichtkommerzielle Nutzung frei. Es ist gestattet die Software und deren Services an Dritte weiterzugeben unter der Bedingung, dass diese Lizenzvereinbarung Bestandteil der Übergabe ist. Einzelteile der Software oder dessen Services dürfen, ohne diese Lizenzvereinbarung, nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Quellcode der Software und Services darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden. Weder darf er kopiert, modifiziert oder an Dritte, sowohl in seiner Ganzheit als auch in Einzelteilen weitergegeben werden. Es ist nicht gestattet Teile der Software und der Services in Unterlizenz, zum Verkauf, Leasing oder zur Vermietung anzubieten bzw. weiterzugeben. 3. Haftungsausschluss: Der Eigentümer ist von Haftung, für Schäden in jeglicher Art und Form an Software oder Hardware, ausgeschlossen auch wenn diese auf die Nutzung der Software und/oder deren Services des Eigentümers zurückzuführen ist. Weiterhin übernimmt der Eigentümer keine Haftung für Folgeschäden oder Irrtümer die aus der Nutzung der Software und der Services resultieren. 4. Abschlussbestimmungen: Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend verwirklicht.